Fahrradmitnahme im Regionalzügen
Grundsätzlich können Fahrräder in allen Zügen des Nahverkehrs mitgenommen werden, sofern genügend Platz vorhanden ist. Es besteht jedoch kein Anspruch auf die Mitnahme, im Zweifel haben Kinderwagen und Rollstühle Vorrang vor Fahrrädern.
Für die Beförderung von Fahrrädern sind Fahrradkarten erforderlich, allerdings gibt es hiervon zeitweise Ausnahmen:
TGO (Tarifgemeinschaft Ortenau) und RVL (Regio Verkehrverbund Lörrach):
In diesen Verkehrsverbünden ist die Fahrradmitnahme Montags bis Freitags ab 9 Uhr und Samstags / Sonntags ganztägig kostenlos.
RVF (Regio-Verkehrsverbund Freiburg):
Hier ist die Regelung komplizierter:
Grundsätzlich ist die Fahrradmitnahme in den Zügen und Triebwagen der DB, BSB und SWEG an allen Tagen ab 19:30 Uhr kostenlos.
Auf der Rheintalbahn (Offenburg – Basel / Neuenburg) gelten in DB-Zügen aber die gleichen Regeln wie in den nördlich und südlich angrenzenden Verbünden, so dass hier Montags bis Freitags ab 9 Uhr und Samstags / Sonntags ganztägig eine durchgehende kostenlose Fahrradbeförderung möglich ist.
Achtung: In den Zügen der DB AG werden keine Fahrkarten verkauft, auch keine Fahrradkarten! Reisende mit Fahrrad, aber ohne Fahrradkarte, werden daher wie Schwarzfahrer behandelt!
In den Triebwagen der BSB sind dagegen Fahrkartenautomaten vorhanden, so dass dort die Fahrradkarte auch noch im Zug gelöst werden kann.