PRO BAHN dankt zunächst dem Land, der Bahn und dem Bund dafür, dass überhaupt eine Schlichtung stattgefunden hat. Mit diesem Verfahren wurde die Transparenz der Projekte „Stuttgart 21“ (S 21) und „Neubaustrecke Wendlingen – Ulm“ (NBS) deutlich erhöht und ein wesentlicher Beitrag zur Befriedung des Konflikts geleistet.
Der Vorschlag enthält wichtige Verbesserungen an dem Projekt, die aber erst einmal akzeptiert, umgesetzt und finanziert sein wollen. Wie der Schlichterspruch insgesamt zu würdigen ist, muss nun geprüft werden und ist weiteren Beratungen vorbehalten.
Natürlich sind wir enttäuscht, dass Heiner Geißler klar Position für die Fortführung von Stuttgart 21 bezogen hat. Seine Argumente sind zwar durchaus nachvollziehbar; dennoch teilen wir seine Beurteilung im Ergebnis nicht. Wir halten K 21 weiterhin für die bessere Alternative, akzeptieren aber die rechtlichen, tatsächlichen und politischen Gegebenheiten.
Im Schlichterspruch werden sehr weitreichende Nachbesserungen am Konzept von Stuttgart 21 gefordert. Vieles davon entspricht Forderungen, die wir schon im Planfeststellungsverfahren, damals allerdings erfolglos, erhoben haben. Wichtig ist vor allem die Forderung nach einem „Stresstest“, mit der überhaupt erst die Funktionsfähigkeit der neu zu schaffenden Infrastruktur vorab nachgewiesen soll. Damit wird dem zentralen Argument gegen S 21 Rechnung getragen, dass nämlich ein neues Nadelöhr entstehen würde.
Sollten die vorgeschlagenen Forderungen tatsächlich umgesetzt werden, sollte tatsächlich transparent nachgewiesen werden, dass Stuttgart 21 nach menschlichem Ermessen funktionieren wird, dann war die Schlichtung ein großer Erfolg.
Nichtsdestotrotz darf nicht übersehen werden, dass die Verbesserungen bei Stuttgart 21 das Projekt noch teurer machen wird und damit, bei gleichbleibenden Gesamtinvestitionen in die Schiene, für andere Projekte noch weniger Geld übrig bleiben wird.
Es ist offensichtlich, dass der Schienenverkehr in Deutschland massiv unterfinanziert ist. Nehmen Bund und Land ihre Argumentation, wonach die Führung der „Magistrale“ Paris–Bratislava über Stuttgart für das wirtschaftliche Wohlergehen Baden-Württembergs und der Region unerlässlich seien, ernst, dann müssen auch die erforderlichen Mittel ohne Wenn und Aber zur Verfügung gestellt werden. Es ist ja offensichtlich gut angelegtes Geld.
Das gleiche gilt für alle weiteren Projekte, die als vordringlich angesehen werden und laut standardisierter Bewertung einen positiven gesamtwirtschaftlichen Effekt haben. Bei vielen Projekten ist dieser übrigens wesentlich höher als bei der notwendigen NSB Wendlingen–Ulm. Die Einsicht in die Notwendigkeit des Ausbaus des Schienenverkehrs und der Nachweis positiver volkswirtschaftlicher Effekte erzwingen geradezu, in diesen Bereich mehr zu investieren.
Die notwendigen Mittel sind in erster Linie durch Umschichtungen in den Haushalten zu gewinnen. In erster Linie muss, nachdem das Land über Jahrzehnte mit Autobahnen bis in die tiefste Provinz durchzogen wurde, ein spürbares Umsteuern zugunsten des nachhaltigen Schienenverkehrs erfolgen.
Weiterhin muss die bei der Schiene schon länger übliche Nutzer(mit)finanzierung in geeigneter Form auch auf den Straßenverkehr, auch für PKWs ausgeweitet werden. Dadurch freiwerdende Mittel müssen in den Ausbau des Eisenbahnnetzes, das ganz überwiegend aus dem 19. Jahrhundert stammt, investiert werden.
Der Kampf um und gegen Stuttgart 21 ist eine Erfahrung, die vermutlich die meisten Beteiligten nicht unbedingt wiederholen möchten. Wir können nur hoffen, dass zukünftig bei den Erörterungsterminen zu den Planfeststellungsverfahren berechtigte Einwände stärker als bisher berücksichtigt werden und zu Nachbesserungen in der Planung führen.
letzte Aktualisierung: 11/2024