Der Landesverbandstag hat am 12.05.2012 folgende Resolution zur Finanzierung des ÖPNV verabschiedet:
Der Fahrgastverband PRO BAHN, Landesverband Baden-Württemberg, sieht dringenden Handlungsbedarf in Finanzierung für Bus und Bahn.
So steht im Jahre 2014 die Revision der Regionalisierungsmittel an. PRO BAHN fordert, dass die Höhe der Regionalisierungsmittel auf Bundes- und Landesebene so gestaltet werden muss, dass das heutige Zugangebot mindestens erhalten und nach Möglichkeit ausgebaut wird.
Außerdem sind auch künftig Investitionen für neue S-, Straßen,- Stadt- und Regionalbahnen nötig. Bisher stellt der Bund den Ländern jährlich 1,34 Mrd. € im Zuge des „Entflechtungsgesetzes“ zur Verfügung, mit denen der Bau von S-, Straßen,- Stadt- und Regionalbahnen gefördert wird. Im Zuge der Föderalismusreform wird bereits 2014 die Zweckbindung für Verkehrsinvestitionen aufgehoben. 2019 soll die Förderung ganz entfallen. Damit können größere Vorhaben, wie Verlängerungen von S-Bahn-Strecken, kaum noch umgesetzt werden.
Zwar gibt es in Baden-Württemberg ein Landes-Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG), das die Zweckbindung der Bundesmittel über 2014 hinaus festschreibt. Jedoch gibt es für Projekte mit einem Volumen größer 50 Mio. €, die bisher vom Bund gefördert werden, keine Nachfolgeregelung. Dieser Betrag ist bei S-Bahn-Projekten schnell erreicht.
Abgesehen davon, dass im neuen LGVFG zusätzliche Aufgaben übernommen werden, — was bedeutet, dass es aufgestockt werden müsste, um die bisherigen Aufgaben in gewohntem Umfang fortzuführen — ersetzt es nicht die heutige Bundesförderung. Mit Entfall der Bundesförderung fehlt Bus und Bahn ein erheblicher Teil der Investitionsförderung.
Es ist anzunehmen, dass die Länder im Zuge der Föderalismusreform bei der Bundesförderung dem Bund ein Zugeständnis gemacht haben, wofür der Bund an anderer Stelle den Ländern entgegen kommen musste. So haben die Länder beispielsweise einen höheren Anteil am Mehrwertsteueraufkommen erhalten. Es kann angesichts des Klimawandels nicht angehen, dass das Entgegenkommen des Bundes gegenüber den Ländern nunmehr den allgemeinen Länderhaushalten zugute kommt, statt Bus und Bahn und diese dann verlieren.
PRO BAHN Landesverband Baden-Württemberg fordert die Landesregierung auf, das LGFVG entsprechend der zusätzlichen Aufgaben sowie der entfallenden Bundesförderung mit Mitteln aus dem Landeshaushalt aufzustocken.
Darüber hinaus muss die Landesregierung zusammen mit den anderen Ländern über den Bundesrat für eine Aufstockung der Regionalisierungsmittel und die Fortführung der Bundesförderung im Zuge des Entflechtungsgesetzes, wie sie im aktuellen Koalitionsvertrag auf Bundesebene vorgesehen ist, eintreten.
Pforzheim, 12.05.2012
letzte Aktualisierung: 11/2024