Zunächst fällt auf, dass der Bundesverkehrswegeplan sehr straßenlastig ist. Die immer wieder seitens der Bundesregierung betonten Klimaschutzziele können nur erreicht werden, wenn auch der Verkehrssektor seinen Beitrag leistet. Dazu gehört ein massiver Ausbau des öffentlichen Verkehrs, wozu insbesondere ein entsprechender Ausbau der Eisenbahninfrastruktur gehört. Für Baden-Württemberg sind nur die „unvermeidbaren“ Projekte Südbahn und Rheintalbahn in den Entwurf zum Bundesverkehrswegeplan aufgenommen worden; beim Straßennetz ist die Projektliste etwas länger. Kennte man die Realität nicht, könnte man daraus fast den Schluss ziehen, Baden-Württemberg sei mit Eisenbahnstrecken bestens versorgt, beim Straßennetz jedoch geradezu auf dem Stand eines Entwicklungslandes.
Völlig absurd ist es, dass einerseits die Elektromobilität auf der Straße mit einer neuen Subvention, zunächst für 1,2 Milliarden Euro zugunsten der „notleidenden“ Autoindustrie, gefördert wird, wobei selbst das aus heutiger Sicht illusorische Ziel von 1 Million Elektrofahrzeugen zwar ebenso teuer wie unerreichbar erscheint, gleichzeitig für den Klimaschutz aber allenfalls marginalen Nutzen verspricht (auch eine Million Elektrofahrzeuge, die mit zusätzlichem Ökostrom betrieben werden, sind nur eine verschwindenden Minderheit, zumal sie aus bekannten technischen Gründen unterproportional an der gesamten Verkehrsleistung beteiligt sein werden).
Andererseits haben selbst kleinste Elektrifizierungsprojekte, mit denen mit geringem Aufwand große Netzwirkung erzielt werden könnten, keinen Eingang in den Bundesverkehrswegeplan gefunden.
Die Rückstufung in „Projekte des potentiellen Bedarfs“ sehen wir mit großer Sorge, gerade auch vor dem Hintergrund des auch die aktuelle Bundesregierung bindenden völkerrechtlichen Vertrags von Lugano. Wir fordern die Bundesregierung dringend auf, endlich geltendes Recht zu beachten und den dringend notwendigen Ausbau der Gäubahn energisch voranzutreiben.
Wegen der bekannten Probleme und unbekannten Zukunft der Neigetechnik müssen dabei unbedingt Betriebskonzepte entwickelt und berücksichtigt werden, die auch ohne Neigetechnik auskommen. Wir betonen, dass wir diese Technik nicht ablehnen, verweisen aber auf die vielen bitteren Erfahrungen, die belegen, dass diese bislang nicht mit der notwendigen Zuverlässigkeit funktioniert hat und zudem zu sehr hohen Belastungen für Fahrzeuge und Infrastruktur mit entsprechenden Folgekosten führt, was wohl anfangs unterschätzt wurde.
Es ist schlichtweg Unfug, die Strecken mit der Begründung, es gebe nur Nahverkehr, ganz aus dem Bundesverkehrswege herauszuhalten. Für eine solche Trennung gibt es keinen sachlichen oder rechtlichen Grund. Die Zuordnung zu Nah- und Fernverkehr hat auch stets Elemente der Willkür. Die IRE-Verbindung Basel – Singen – Ulm weist beispielsweise auch eine deutliche Fernverkehrscharakterik auf. Zudem gibt es das Henne-Ei-Dilemma bzw. einen Zirkelschluss: Mangels brauchbarer Infrastruktur, insbesondere auf der Bodenseegürtelbahn, ist es schwer, hochwertigen Fernverkehr anzubieten, obwohl die Verkehrssituation auf der Straße (mit den dort vorgesehenen Ausbauten) das große Verkehrsbedürfnis zweifelsfrei belegt. Weil nun fehlende Infrastruktur ein Fernverkehrsangebot verhindert, lehnt die Bundesregierung den Infrastruktur ab, weil es keinen Fernverkehr gibt.
Im Sinne der Förderung der Elektromobilität und der besseren Vernetzung der Eisenbahnverkehre, insbesondere der Ermöglichung attraktiver umsteigefreier Direktverbindungen verweisen wir auf unsere Elektrifizierungsoffensive vom Februar 2015. Wir schlagen auch an dieser Stelle die Schließung folgender „Diesellöcher“ vor:
01.05.2016
letzte Aktualisierung: 11/2024