Relativ zufrieden ist der Regionalverband Mittlerer Oberrhein und Südpfalz des Fahrgastverbandes PRO BAHN mit den Schienenprojekten, die in seinem Wirkungsbereich Eingang in den BVWP-Entwurf vom März 2016 gefunden haben. Leider wurde über diese Projekte zunächst allerdings kaum berichtet.
„Vor allem begrüßen wir, dass im vordringlichen Bedarf unter der Nr. 4 mit gutem Nutzen-Kosten-Verhältnis das Projekt „Korridor Mittelrhein: Zielnetz I“ aufgeführt wird, welches im Umkreis von Karlsruhe sowohl zwei weitere Gleise Molzau (bei Wiesental)—Karlsruhe, sei es als Ausbau der bestehenden Strecke, sei es als eigenständige Strecke, als auch den dreigleisigen Ausbau Karlsruhe—Durmersheim umfasst, mit dem ein Engpass zwischen Karlsruhe und der nördlichen Zulaufstrecke zum Rastatter Tunnel vermieden wird.“ So kommentiert PRO-BAHN-Mitglied Dr. Willy Pastorini aus Bietigheim (Baden) den Entwurf. „Sie genießen in unserer eigenen Projektliste unter den Ausbaumaßnahmen Bahn höchste Priorität“.
Unter den 21 Projekten des vordringlichen Bedarfs folgt an nächster Stelle der weitere viergleisige Ausbau zwischen Karlsruhe und Basel. Zusammen mit dem als Nr. 1 dieser Kategorie geführten Projekt „Ausbau und Elektrifizierung Ulm – Lindau“ entfallen damit Investitionen in Höhe von rund 7,5 Milliarden EUR bei insgesamt 37,5 Milliarden EUR für Maßnahmen des vordringlichen Bedarfs Schiene auf solche in Baden-Württemberg.
Die Anmeldung weiterer Bahnprojekte, die sich ebenfalls in unserer eigenen Projektliste finden, war weniger erfolgreich. Man muss aber berücksichtigen, dass z. B. ein zweigleisiger Ausbau Wörth—Winden, die Elektrifizierung Wörth—Neustadt (Weinstraße) oder die Reaktivierung der Bahnstrecke Rastatt—Roeschwoog—Haguenau nicht unbedingt Gegenstand des BVWP sein müssen. Hierfür kommt von der Zielsetzung her eher das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) in Frage und jenseits der Grenze ohnehin die Finanzierung durch die französische Seite.
Fahrgastverband PRO BAHN
Für Rückfragen: Dr.-Ing. Willy Pastorini, Tel 07245/937549
letzte Aktualisierung: 11/2024