Kirchheim, 19.08.04, JS - Am 6. Juli 2004 hat der neue baden-württembergische Verkehrsminister Stefan Mappus -damals noch als Staatssekretär- der Öffentlichkeit mitgeteilt, dass das Land Baden-Württemberg ab Mitte Dezember 2004 auf einigen Schienenstrecken das bestehende Fahrplanangebot deutlich reduzieren will.
Für die Zweigstrecken von Aulendorf über Bad Waldsee nach Kißlegg wird der bisher alle 60 Minuten verkehrende Zug dann nur noch jede zweite Stunde auf Fahrgäste warten. Während der Ferienzeiten soll diese Regelung außerdem auf den Strecken Seckach-Miltenberg, Nördlingen-Aalen, Eppingen-Steinsfurt und für die Regionalbahnen Geislingen-Ulm gelten.
Insbesondere im Berufsverkehr ist ein starrer 2h-Takt für Pendler nicht praktikabel, so dass diese gezwungen sind, auf den PKW auszuweichen. Es dadurch absehbar, dass die verbleibenden Zugverbindungen weniger genutzt werden und damit eine Abwärtsspirale in Gang kommt.
"Auch wenn hier noch keine unmittelbare Gefahr von Streckenstilllegungen besteht, wird sich DB Netz als Betreiber der Schienenstrecke schon überlegen, ob mit nur noch 9 Zügen am Tag die Strecke dauerhaft wirtschaftlich betrieben werden kann" sorgt sich der PRO BAHN - Landesvorsitzende um diese Schienenstrecken. Teilweise werden diese Strecken noch mit alter und damit sehr personalintensiver Sicherungstechnik betrieben. Kommt dann irgendwann die Notwendigkeit zur teuren Sanierung von Bauwerken oder Streckenabschnitten dazu, kann sich sehr schnell die Existenzfrage für eine solche Strecke stellen.
PRO BAHN erwartet vom Land Baden-Württemberg klare und verbindliche Aussagen, welchen Umfang das Schienennetz in Baden-Württemberg künftig haben wird. Ohne klares Konzept und Investitionen in das bestehende Schienennetz sind Zweigstrecken im ländlichen Raum nicht dauerhaft gesichert. Bei tatsächlich nicht vermeidbaren Kürzungen muss zumindest in den Hauptverkehrszeiten morgens, mittags und abends auf den genannten Strecken ein Stundentakt als Minimalangebot gesichert werden, um die vom Arbeitsmarkt geforderte Mobilität der Bürger auch außerhalb der Ballungsräume zu ermöglichen.
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letzte Aktualisierung: 11/2024