Landesverband Baden-Württemberg PRO BAHN Bundesverband PRO BAHN Bundesverband

Bitte wählen Sie

JahrHerausgeber
 
Enthaltener Text

Pressemitteilungen

Landesverband

15.05.2007

PRO BAHN zum Ende des Fahrscheinverkaufs in Nahverkehrszügen der DB AG

Hier werden Sie geholfen - PRO BAHN gibt Hilfestellung für verunsicherte Bahnkunden

Stuttgart (pb) - Die DB AG stellt am 10. Juni 2007 den Fahrscheinverkauf in baden-württembergischen Nahverkehrszügen ein. Die Empörung der Fahr-gäste über diesen Frontalangriff nimmt immer mehr zu. Zahlreiche offene Fragen von verunsicherten Fahrgästen, vor allem zum "Erhöhten Beförderungsentgelt" werden auf einer Internet-Seite von Pro Bahn beantwortet. Es bleiben aber noch offene Fragen, die die Kunden (un-) freundlichkeit der DB AG betreffen.

Kirchheim/Teck, 15.05.06, JS - Bald ist es soweit: Fahrkarten werden ab 10. Juni 2007 nicht mehr in DB AG-Zügen des Nahverkehrs in Baden-Württemberg verkauft. Damit sind viele Fragen verbunden. Diese Fragen fokussieren sich letztlich auf den Punkt des "Erhöhten Beförderungsentgelts". So fragt sich der ehrliche Bahnkunde, wenn er trotz aufrichtiger Bemühungen angesichts der neuen Politik der DB AG doch das "Erhöhte Beförderungsentgelt" in Höhe von 40,00 Euro bezahlen muss.

Josef Schneider, der Vorsitzende des PRO BAHN Landesverbandes Baden-Württemberg e.V., verwies am Dienstag in Stuttgart auf ein besonderes Service-Angebot von PRO BAHN. Unter www.fahrgast-rechte.de können besorgte Bahnkunden auf zahlreiche Fragen des Bahnalltags eine Antwort erhalten, so Schneider. Auf dieser Website des unabhängige Fahrgastverbandes PRO BAHN e.V. gibt es dank einer Suchfunktion für zahlreiche Situationen verständliche Hilfen. Typische Fragen werden beantwortet, einschlägige Regeln zitiert.

Josef Schneider erläuterte an Hand der aktuellen Diskussion die grundsätzliche Lage. Damit das "Erhöhte Beförderungsentgelt" von 40 Euro nicht fällig wird, dürfte weder ein Schalter noch ein funktionierender Automat am Abgangsbahnhof vorhanden gewesen sein. Angesichts zahlreicher Automaten an größeren Bahnhöfen gibt es dort nur wenig Gründe, ohne Fahrschein in den Zug zu steigen, so Schneider. Der Fahrgastvertreter weist auch darauf hin, dass nach der Rechtsprechung die Bahnkunden ausreichend Bargeld bei sich führen müssen.

Doch sind Fälle denkbar, in denen gerade an kleineren Stationen die Schalter wegrationalisiert sind und der Automat nicht funktioniert. Dann muss der Kunde dem Kontrolleur detailliert sein Versuche zum Kauf einer Fahrkarte schildern. Erst danach wechselt die Beweislast auf die Seite der DB AG. Dieses Beispiel zeigt auch, dass sich die DB AG es zu einfach macht, wollte sie pauschal das "Erhöhte Beförderungsentgelt" kassieren.

Gänzlich ungeklärt ist jedoch der Fall der so genannten Anfangsstrecke. Es gibt zahlreiche Automaten, die das gewünschte Fahrtziel nicht anbieten. In diesen Fällen muss der Bahnkunde - das macht die DB AG aber kaum bekannt - die Tastenkombination "9999" wählen, um für eine gedachte Anfangsstrecke einen Fahrschein zu erhalten. Wie soll aber dieser Fahrschein ergänzt werden, wenn im Zug keine Fahrschein verkauft werden können? PRO BAHN sieht in diesen Fällen zumindest keine Rechtsgrundlage für ein erhöhtes Beförderungsentgelt. Die Unsicherheit und der Ärger bei Kunden bleiben aber, so Schneider. Es ist unverständlich, dass die DB AG so einen Frontalangriff auf die Beziehung zu ihren Kunden startet, so Schneider. "Bei einer funktionierende Marktwirtschaft kümmere sich ein Anbieter um das Wohl seiner Kunden. Das Beispiel Fahrkartenverkauf beweise aber, dass der Wettbewerb nicht funktioniere", erläuterte Schneider. PRO BAHN fordert daher die Politik auf, einzugreifen. Es geht nicht nur um die scheinbar großen Fragen wie Börsengang oder Stuttgart 21. "Das System Bahn fängt beim Fahrkartenkauf und damit beim Service an", sagte Schneider. Er sieht auch einen ganz konkreten Hebel, um Verbesserungen umzusetzen: "Das Land als Besteller von Nahverkehrsleistungen hat es in der Hand, für seine Bürger einen freundlicheren Service des Betreibers DB AG zu erhalten. Es müssen nur die Ausschreibungen entsprechend vorgenommen werden", so Schneider abschließend.

Verantwortlich für den Inhalt:

Josef Schneider, Vorsitzender Pro Bahn-Landesverband Baden-Württemberg

Kontakt: Ulrich Arndt 0174 / 2900752 Josef Schneider 0160 / 7025154

PDF

letzte Aktualisierung: 11/2024