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04.08.2011

PRO BAHN Baden-Württemberg zum Entwurf eines S21-Kündigungsgesetzes

Gesetz erweitern

Stuttgart (pb) - PRO BAHN Baden-Württemberg, der unabhängige Fahrgastverband, äußerte sich als einer der ersten Anhörungsadressaten zum S21-Ausstiegsgesetz. PRO BAHN hält den Entwurf für verkehrspolitisch überzeugend, rechtlich zulässig und regt angesichts des Geißler-Vorschlags Änderungen an.

Mit dem S21-Ausstiegsgesetz soll die Landesregierung verpflichtet werden, Kündigungsrechte bei den S21-Verträgen zu nutzen. Das Gesetz ist im Hinblick auf eine mögliche Volksabstimmung sehr kurz gehalten, enthält aber eine lange verkehrspolitische Begründung. Dieser Begründung stimmt PRO BAHN zu. PRO BAHN Baden-Württemberg hat ein elementares Interesse an schnellen und komfortablen Lösungen im Sinne der Fahrgäste. "Am wichtigsten ist es, dass schnell die Neubaustrecke Wendlingen-Ulm kommt. Diese dient dem ganzen Land. Der Bahnhof in Stuttgart ist im Vergleich dazu nachrangig", erläuterte der Landesvorsitzende von PRO BAHN BAden-Württemberg, Stefan Buhl, die Prioritäten der Fahrgastvertreter.

Der Gesetzentwurf wurde vielfach für rechtswidrig gehalten. PRO BAHN geht davon aus, dass letztlich die Gerichte über dieses wichtige Gesetz entscheiden werden. Vor diesem Hintergrund hat PRO BAHN in seiner Anhörungsstellungnahme lediglich einige Argumente aufgezählt, die für die Rechtmäßigkeit des Gesetzes sprechen. So besteht nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Beobachtungspflicht des Gesetzgebers. Er muss auf aktuelle Entwicklungen reagieren. Ein S21-Ausstiegsgesetz ist von dieser Beobachtungspflicht erfasst. Ferner liegt nach Einschätzung von PRO BAHN kein unzulässiges Einzelfallgesetz vor, da das S21-Ausstiegsgesetz nur die Landesregierung, nicht aber die DB AG als Trägerin von Grundrechten bindet. "Juristisch können das andere besser beurteilen. Wir haben aber ein Interesse, dass denkbare rechtliche Argumente für das Gesetz nicht völlig untergehen", sagte Buhl.

PRO BAHN Baden-Württemberg hält die Formulierung im Gesetz jedoch für zu eng. Der Fahrgastverband, der im Rahmen der Gesetzesanhörung von der Landesregierung um Stellungnahme gebeten wurde, regt an, neben der Kündigung auch von Rücktrittsrechten zu sprechen. "Damit könnte viel flexibler auf aktuelle Entwicklungen reagiert werden", so Stefan Buhl, der Landesvorsitzende von PRO BAHN Baden-Württemberg im Hinblick auf den Geißlervorschlag des kombinierten Tief- und Kopfbahnhofs. Deshalb sollte das Gesetz so formuliert werden, dass es einen Rahmen für einvernehmliche Lösungen bietet. "Die verfahrene Situation in der Landeshauptstadt könnte mit dem Geißlervorschlag gelöst werden, zur Beschleunigung wäre ein gesetzlicher Auftrag an die Regierung hilfreich", so Buhl abschließend.

Kontakt:

Stefan Buhl, Vorsitzender PRO BAHN Baden-Württemberg, Tel. 0170/3077110
Ulrich Arndt, Pressesprecher PRO BAHN Baden-Württemberg, Tel. 0177/2869260

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letzte Aktualisierung: 04/2024